Verkehrsunfall

Laut Statistischem Bundesamt wurden durch die Polizei im Jahr 2014 ca. 2,4 Millionen Verkehrsunfälle registriert. Man könnte also meinen, ein Verkehrsunfall ist ein alltägliches Ereignis und lässt sich entsprechend auch problemlos regeln. Dies trifft in der Regel aber nur dann zu, wenn die Schadensabwicklung professionell erfolgt, z.B. durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Die Abwicklung von Unfallschäden, seien es Sach- oder Personenschäden sollten Sie immer von einem Spezialisten vornehmen lassen. In unserer Kanzlei gehört dies zum Tagesgeschäft. Wir sorgen für die optimale Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dies gilt im Übrigen sowohl für denjenigen der den Unfall verursacht hat, als auch für denjenigen der Geschädigter ist und erst recht dann, wenn die Haftungsfrage ungeklärt ist.

Wussten Sie, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung bei einem unverschuldeten Unfall Ihre Anwaltskosten zahlen muss, die für die Abwicklung des Unfallschadens entstehen?

Wussten Sie z.B., dass die gegnerische Haftpflichtversicherung bei einem unverschuldeten Unfall die Kosten eines Sachverständigen für die Schadensbegutachtung tragen muss, wenn ein Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von derzeit ca. 700,00 – 750,00 € liegt?

Haben Sie schon einmal etwas vom Haushaltsführungsschaden gehört?

Viele solcher Gegebenheiten sind Unfallgeschädigten nicht bekannt. Aus diesem Grunde werden vielfach bestehende Ansprüche gar nicht, oder nicht in voller Höhe gegenüber der gegnerischen Versicherung durchgesetzt. Dies auch deswegen, weil die Haftpflichtversicherungen natürlich unter Umständen versuchen, die entstandenen Schäden kleinzureden.

Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie den Weg zu einem spezialisierten Anwalt, das heißt einem Fachanwalt für Verkehrsrecht daher nicht scheuen.

Herr Rechtsanwalt Widdel – Fachanwalt für Verkehrsrecht – übernimmt für Sie die gesamte Schadensabwicklung. Dies umfasst die Korrespondenz mit der Polizei, dem Sachverständigen sowie mit der eigenen und natürlich der gegnerischen Versicherung.

Wir kümmern uns um

  • Schadenersatz für Personen und Sachschäden
  • Schmerzensgeldansprüche
  • Wertminderungsschäden
  • Haushaltsführungsschäden
  • Leihwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Sachverständigenkosten
  • Feststellungsansprüche bei ungewissen Heilungsverlauf bei Personenschäden
  • Ansprüche gegenüber Unfallversicherungen

Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.