Abmahnung wegen Filesharing

Hilfe bei Abmahnung wegen angeblicher Nutzung von Tauschbörsen

Sie haben eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in einer Internettauschbörse erhalten? Dann kontaktieren Sie uns. Wir betreuen seit Jahren zahlreiche gleichgelagerte Fälle außergerichtlich und bei Gericht. Wir helfen Ihnen weiter.

Täglich erhalten hunderte oder tausende deutscher Haushalte Abmahnungen von verschiedensten Anwaltskanzleien in welchen ihnen vorgeworfen wird eine Urheberrechtsverletzung durch „Filesharing“ im Internet in Form der Nutzung einer sogenannten Tauschbörse begangen zu haben.

In diesen, meist mit umfänglichen und mit zahlreichen Gerichtsentscheidungen und Aktenzeichen geschmückten, Anschreiben werden schwere Anschuldigungen in Bezug auf angeblich beweissicher festgestellte Urheberrechtsverletzungen erhoben.

Von dem Abgemahnten wird verlangt, eine strafbewährte Unterlassungserklärung binnen kurzer Frist (oft weniger als 7 Tage) abzugeben und einen Vergleichsbetrag von 250,00 bis zu mehreren tausend Euro zu zahlen. Im Gegenzug, so wird versprochen, habe sich die Angelegenheit dann erledigt und es würden keine weiteren, insbesondere auch keine strafrechtlichen Folgen drohen.

Es stellt sich für den Abgemahnten nunmehr die Frage wie auf ein solches Anschreiben zu reagieren ist.

In keinem Fall sollten Sie ohne weiteres zahlen, oder gar die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Nehmen Sie auch nicht selbst Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist beim Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing in jedem Fall angezeigt. Achten Sie darauf nicht die gesetzten Fristen zu versäumen. Dies gibt dem Abmahner die Möglichkeit ein Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie einzuleiten.

Gewarnt werden muss auch vor Laieninformationen aus Internetforen. Zwar werden hier vielfach auch richtige und brauchbare Ratschläge und Tipps gegeben. Sie sollten jedoch nicht alles glauben was Sie auf solchen Seiten lesen. Insbesondere der Ratschlag die Abmahnung zu ignorieren kann fatal und äußerst kostspielig sein.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Wir betreuen Mandanten gegen zahlreiche deutschlandweit tätige Abmahnkanzleien sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Eine erste Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie durch einen unserer Rechtsanwälte direkt telefonisch unter der 0671 2117. Diese Auskunft ist für Sie kostenlos. Erst danach entscheiden Sie ob Sie uns beauftragen.