Strafrecht

Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar existenzbedrohenden Situation. Diese Situation gilt gleichermaßen für den Beschuldigten wie auch für dessen Angehörige – insbesondere wenn es zur Anordnung von Untersuchungshaft kommt.

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren befinden Sie sich in einer Ausnahmesituation. Der Drang sich, insbesondere bei haltlosen Vorwürfen, schnellstmöglich gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu äußern, ist dann naturgemäß besonders groß.

Bereits an dieser Stelle können erheblich Fehler passieren, welche möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens nicht mehr zu heilen sind.

Als Beschuldigter gilt es Ruhe zu bewahren und dem Drang, zeitnah selbst zu Wort zu kommen zu wiederstehen. Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits vor der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten. Sie haben bereits im Staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren das Recht zu jeder Zeit einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Machen Sie hiervon Gebrauch.

Oftmals entscheidende Weichenstellungen für ein eventuell nachfolgendes gerichtliches Strafverfahren erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren.

Es gilt der Grundsatz: Keine Aussage ohne Anwalt.

Wenn Sie einen Verteidiger beauftragt haben, wird dieser in der Regel zunächst Akteneinsicht beantragen. Erst nach erfolgteer Akteneinsicht kann entschieden werden, ob eine Einlassung überhaupt sinnvoll ist. Oftmals stellt sich nach Einsicht in die Ermittlungsakte heraus, dass der beste Weg der Verteidigung das Schweigen des Beschuldigten ist. Dieser Weg kann verbaut sein, wenn berreits vor Akteneinsicht eine Einlassung erfolgt ist.

Der Beschuldigte im Stafverfahren sieht sich dem Staat in Ausübung seines Gewaltmonopols gegenübergestellt. Um „Waffengleichheit“ herzustellen steht ihm das Recht zu, sich in jeder Phase des Verfahrens eines Verteidigers zu bedienen. Von diesem Reecht sollte ohne Ausnahme Gebrauch gemacht werden. Durch die Beauftragung eines im Strafrecht erfahrenen Fachanwalts steigen die Chancen erheblich, ein für den Beschuldigten günstigstes Ergebnis, sei es die Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsverfahren, ein Freispruch oder aber zumindest eine angemessene Sanktion, zu erreichen.

Rechtsanwalt Velten verteidigt Sie in sämtlchen strafrechtlichen Angelegenheiten, gleich welchem Vorwurf Sie sich gegenüber gestellt sehen. Zu unserem Leistungsspektrum gehört insbesondere die Verteidigung bei:

  • Kapitalverbrechen (Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität)
  • Sexualstrafsachen
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Jugendstrafsachen
  • Betäubungsmittelstrafsachen (BtM)
  • Vermögensdelikte
  • Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
  • Revisionen in Strafsachen