Notruf in Strafsachen - 0176 62299541

Verhaftung und Vorführung vor dem Haftrichter - Nur mit Verteidiger

Die Notrufnummer ist nur für Fälle zu nutzen, in welchen Untersuchungshaft gegen Sie oder einen Ihrer Bekannten oder Verwandten angeordnet werden soll.

Während den üblichen Geschäftszeiten nutzen Sie bitte die 0671 2117.

Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, besteht die Möglichkeit, dass Sie vorübergehend festgenommen oder sogar dem Haftrichter vorgeführt werden, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen Sie erlassen kann.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie einen Verteidiger hinzuziehen, der über die Wahrung Ihrer Rechte wacht. Oft ist es auch möglich, eine beabsichtigte Untersuchungshaft zu verhindern.

Sollte es nicht möglich sein einen Verteidiger zu erreichen, empfehlen wir Ihnen das Folgende zu beachten:

1. SCHWEIGEN SIE
Niemand kann Sie zwingen etwas zu sagen. Sie haben das Recht zu schweigen. Machen hiervon Gebrauch. Ob eine Einlassung erfolgen soll, kann erst Entschieden werden, wenn Sie mit einem Strafverteidiger gesprochen und in der Regel Akteneinsicht erhalten haben. Im Zweifel gilt: Schweigen ist Gold.

2. RUFEN SIE EINEN VERTEIDIGER AN
Dies können Sie, aber auch einer Ihrer Verwandten, Bekannten oder Freunde, in jeder lage des Verfahrens tun. Die Polizei ist verpflichtet Ihnen nicht nur zu gestatten einen Verteidiger anzurufen, sie muss Ihnen hierbei sogar behilflich sein. Wenn Sie nicht wissen wie sich sich bei der Polizei verhalten sollen: siehe Regel 1.